"Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Psychotherapie in Ihrer persönlichen Lebenssituation helfen könnte, dann kontaktieren Sie mich gerne für einen Termin für ein Erstgespräch."
Erstgespräch
Ein entscheidender Wirkfaktor in der Psychotherapie liegt in einer tragfähigen therapeutischen Beziehung. Um die Basis dafür zu schaffen, vereinbaren wir das Erstgespräch, in dem wir Ihre Anliegen und Fragen besprechen können.
Gleichzeitig dient das Erstgespräch auch mir dazu, einen ersten Einblick in Ihre Anliegen und Erwartungen zu erhalten. Entschließen wir uns miteinander zu arbeiten, vereinbaren wir die Rahmenbedingungen und besprechen erste Therapieziele.
Das Erstgespräch umfasst:
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.
Terminvereinbarung für Erstgespräche bitte nur telefonisch
Kosten für die Psychotherapie
Psychotherapie ist eine berufliche Tätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird.
Das vereinbarte Honorar beträgt 100 Euro pro Einheit Einzeltherapie und ist Mehrwertsteuerfrei. Die Abrechnung erfolgt nach jeder Einheit.
Zuschussregelung: Bei Patienten mit einer krankheitswertigen Beeinträchtigung bezuschussen die Krankenkassen pro Sitzung beispielsweise: ÖGK € 33,70, SVS € 45,00, BVA € 42,40.
Dazu erhalten Sie von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote zum Einreichen an Ihre Krankenkasse und es ist eine ärztliche Bestätigung über gesundheitliche Unbedenklichkeit zwischen ersten und zweiten Therapietermin notwendig.
Kostenübernahme durch die Sozialversicherung: Für PatientInnen gibt es ein begrenztes Kontingent an kassenfinanzierten Therapieplätzen, soziale Kriterien werden berücksichtigt. Die Kosten werden zur Gänze von der Sozialversicherung getragen, mögliche Selbstbehalte sind mit dem eigenen Versicherungsträger abzuklären. Dazu brauchen Sie einen Überweisungsschein oder eine ärztliche Bestätigung über gesundheitliche Unbedenklichkeit (Vordruck) zwischen erster und zweiter Sitzung. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkassa bezahlt und müssen daher privat bezahlt werden (pro Einheit: 89,00 €).
Gerne informiere ich Sie darüber telefonisch oder in unserem Erstgespräch.
Absageregelung:
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen ehestmöglich, zumindest jedoch 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen auch den verfallenen Termin verrechnen.
Verschwiegenheitspflicht:
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich bestimmten, allgemeinen Verschwiegenheitspflicht, welche im Psychotherapiegesetz § 15 verankert ist.
Das bedeutet, dass alles was in der Therapie besprochen wird bei mir bleibt.